Die Kostenübernahme der Helmtherapie durch die Krankenkasse hängt stark von den individuellen Richtlinien der jeweiligen Versicherung und den spezifischen Umständen des Falles ab. In manchen Fällen werden die Kosten für eine Helmtherapie von den Krankenkassen nicht standardmäßig übernommen, da sie als kosmetische Behandlung angesehen wird – es sei denn, es liegt eine medizinische Notwendigkeit vor.
Eltern sind daher angehalten, sich vor Beginn der Therapie genau bei ihrer Krankenkasse zu erkundigen und gegebenenfalls einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Dabei ist es stets hilfreich, detaillierte ärztliche Gutachten oder Empfehlungen vorzulegen, die die medizinische Notwendigkeit der Helmtherapie belegen. In einigen Fällen kann auch eine teilweise Kostenerstattung möglich sein, insbesondere wenn nachweislich funktionelle Beeinträchtigungen vorliegen.