In den meisten Fällen erhalten Sie etwa ein bis zwei Wochen nach Erstellung des Pflegegutachtens einen Brief von der Pflegekasse, in dem der entsprechende Pflegegrad mitgeteilt wird. Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, weil Sie beispielsweise den nächsthöheren Pflegegrad vermuten, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von vier Wochen schriftlichen Widerspruch einzulegen.
Dabei ist es entscheidend, dass Sie gute Gründe für Ihre Zweifel vorbringen können, wie etwa:
- Die betroffene Person hatte einen besonders guten Tag, der nicht den Normalzustand widerspiegelt.
- Der Gesundheitszustand hat sich seit dem Besuch drastisch verschlechtert.
- Wichtige Aspekte blieben im Gutachten unbeachtet.
Um mit dem Widerspruch Erfolg zu haben, ist es wichtig, die Formalia zu beachten. Reichen Sie den Widerspruch fristgerecht innerhalb eines Monats bei der Pflegekasse ein. Sollten Sie die Frist verpassen, wird der Bescheid für gültig erklärt. Eine Änderung des Pflegegrades kann anschließend nur noch nach erneuter Antragstellung erreicht werden. Dafür ist auch ein neues Pflegegutachten notwendig.