seeger_faq
Warum gehört das Hilfsmittel nicht mir, obwohl ich dafür bezahlt habe?
Einige Hilfsmittel werden den Versicherten von der Krankenkasse leihweise überlassen. Das betrifft insbesondere kostenintensive, langlebige Gebrauchshilfsmittel (zum Beispiel Pflegebetten oder Gehhilfen) – im Gegensatz zu Verbrauchsartikeln oder individuellen Anfertigungen. Während der gesamten Leihzeit verbleibt das Eigentum bei der Krankenkasse. Gelegentlich entscheidet sich die Krankenkasse aber auch, ein Hilfsmittel selbst nur vom Sanitätshaus anzumieten, um es dann den Versicherten leihweise zu überlassen. Eigentümer bleibt während der Nutzungszeit demnach das Sanitätshaus. Auch wenn Versicherte eine private Aufzahlung bei Pauschalhilfsmitteln leisten – weil sie etwa ein ganz bestimmtes oder höherwertigeres Modell zur Verfügung gestellt bekommen möchten –, erwerben sie dadurch nicht automatisch Eigentum an dem Hilfsmittel.
Was genau sind medizinische Hilfsmittel und wie wird festgelegt, welche Kosten von den Krankenkassen übernommen werden?
Medizinische Hilfsmittel sind Gegenstände, die von Patientinnen und Patienten eigenständig genutzt werden, um körperliche oder organische Defizite auszugleichen und/oder zu lindern – hierbei kann es sich beispielsweise um Kompressionsstrümpfe, Hörgeräte oder Sehhilfen, aber auch um Orthesen, Prothesen oder Rollatoren und Rollstühle handeln. Als Erstattungsfähig seitens der Krankenkasse werden solche Hilfsmittel eingestuft, die einen nachweisbaren therapeutischen Nutzen haben und als Medizinprodukte klassifiziert sind. Alle nach dem Medizinproduktegesetz geprüften Hilfsmittel sind mit einem CE-Kennzeichen zertifiziert. Damit wird nicht nur gewährleistet, dass diese Produkte sicher und leistungsfähig sind, insbesondere ist auch ihre Eignung für die entsprechende Behandlung nachgewiesen. Das „Hilfsmittelverzeichnis“ wird vom Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) erstellt und regelmäßig aktualisiert. Alle dort aufgeführten Hilfsmittel sind grundsätzlich erstattungsfähig, die entstehenden Kosten können also von den Krankenkassen übernommen werden.
Kann ich eine Reparatur durchführen lassen, auch wenn ich mein Hilfsmittel nicht von Seeger erhalten habe?
Innerhalb der Kassenleistung ist das leider nicht möglich. Grundsätzlich reparieren wir aber gern Ihr Hilfsmittel und veranschlagen dafür eine Servicepauschale.