Bei medizinischer Notwendigkeit sind die gesetzlichen Krankenkassen oder die Pflegekassen immer verpflichtet, die Kosten für die Anschaffung oder die Miete des benötigten Pflegebetts zu übernehmen. Dies geschieht jedoch erst nach einem Bewilligungsverfahren, das – je nach Kasse und Sachbearbeiter verschieden – unterschiedlich lange Zeit in Anspruch nehmen kann. Ist dieses Verfahren abgeschlossen, zahlen Sie lediglich Ihren Eigenanteil von maximal 10 Euro für Ihr Krankenbett. Eine rückwirkende Bewilligung ist in der Regel aber nicht möglich.
Die von der Kasse meist als Leihgabe zur Verfügung gestellten Krankenbetten sind funktional, aber keine Designerstücke. Ist es Ihnen wichtig, sich auch mit dem Äußeren des Pflegebetts möglichst wohl zu fühlen, kommt für Sie eventuell ein privater Kauf in Frage. Je nach Ausstattung liegt die Preisspanne dabei zwischen 500 und 3000 Euro.
Finanzierung der Pflege: Eine Beratung lohnt sich
Informieren Sie sich daher, wer in Ihrem Fall für die Kostenübernahme zuständig ist und kaufen Sie ein Pflegebett nicht vorschnell und in Eigenregie. Nehmen Sie sich stattdessen, wenn es möglich ist, Zeit und lassen Sie sich gezielt beraten. Wird z.B. durch einen Gutachter des medizinischen Dienstes (MdK) bei Ihnen zu Hause die Einstufung eines Pflegegrades vorgenommen, können sie ggf. das Pflegebett gleich mit beantragen. Neben den Krankenkassen können auch Ihre behandelnden Ärzte oder die Mitarbeiter von Pflegediensten, Pflegestützpunkten und Sanitätsfachhandeln Sie bei offenen Fragen gut beraten.